Förderung und Pflegegeld
Staatliche Förderung
Die 24h Pflege und Betreuung wird zum Pflegegeld gefördert. Für die hilfsbedürftige Person ab Pflegestufe 3 (bzw. auch bei Pflegestufe 1 und 2 bei nachweisbarer Demenz oder Alzheimer) kann die staatliche Förderung beantragt werden. Die Förderung liegt derzeit bei € 800 für zwei selbstständige PersonenbetreuerInnen.
Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Betreuungsleistungen.
Damit ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gelten jene Personen als anspruchsberechtigt, die einen ständigen Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung aufweisen. Außerdem muss ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat nachgewiesen werden können und der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person in Österreich sein. Zu pflegende Personen benötigen meist Unterstützung bei alltäglichen Dingen, die sie alleine nicht vollrichten können, beispielsweise beim Kochen, Essen, der Körperpflege oder bei Hilfsleistungen aus dem sachlichen Lebensbereich.
Die Höhe des Pflegegeldes wird in Form von 7 Pflegestufen zuerkannt und wird 12x pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Pflegestufe – Pflegebedarf in Stunden pro Monat: Betrag in Euro monatlich
Stufe I. – mehr als 65 Stunden: € 175,00
Stufe II.– mehr als 95 Stunden: € 322,70
Stufe III.– mehr als 120 Stunden: € 551,00
Stufe IV.– mehr als 160 Stunden: € 827,10
Stufe V.– mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: € 1.123,50
Stufe VI.– mehr als 180 Stunden, wenn
- ... zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
- ... die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist: € 1.430,20
Stufe VII.– mehr als 180 Stunden, wenn...
- ... keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
- ... ein gleich zu achtender Zustand vorliegt: € 1.879,50
Stand: Jänner 2024
Nähere Informationen zum Pflegegeld finden Sie auf österrreich.gv.at oder auf der Seite des Sozialministeriums.