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SUPER

PersonenbetreuerInnen

Unsere PersonenbetreuerInnen – PflegerInnen, Krankenschwestern sowie diplomierte Krankenschwestern – kommen aus der Slowakei und aus Ungarn und sind bei der Agentur Elly registriert. Sie sind in Österreich legal und üben diese Tätigkeit mit einer Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung aus. Vor der Aufnahme in unsere Datenbank müssen sie eine Prüfung zum Nachweis von Deutschkenntnissen ablegen und im Bewerbungsgespräch ihre fachliche und soziale Kompetenz und Seriosität unter Beweis stellen. Sie verfügen über eine Pflegeausbildung, die sie zur Ausübung des Gesundheits- und Krankenpflegefachdienstes berechtigt.

Wir bieten fachlich geschultes und top-qualifiziertes Personal!

Die BetreuerInnen sind nicht nur für die Pflege und Betreuung zuständig, sondern sorgen auch für die notwendigen täglichen Verrichtungen im Haushalt der hilfsbedürftigen Person.

Leistungen der 24h Pflege und Betreuung

Die Leistungen unserer PersonenbetreuerInnen werden individuell auf Wünsche, Ansprüche und Bedürfnisse der hilfsbedürftigen Personen zugeschnitten.

Grundbetreuung

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei Nahrungs- und Getränkeaufnahme
  • Hilfe bei der Körperpflege – Waschen, Duschen, Baden, Hautpflege, Mundpflege, Rasieren, Frisieren
  • Unterstützung beim An- und Entkleiden
  • Unterstützung beim Gehen, Stehen, Zu-Bett-Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Inkontinenzversorgung
  • individuelle Mobilisierungsmaßnahmen nach Anleitung durch den/die TherapeutIn
  • Lagern nach ärztlicher Anordnung
  • Dokumentation der pflegerischen Tätigkeit

Allgemeiner Service

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung – Kochen, Spülen, Waschen, Bügeln, Reinigung der Wohnung, Belüftung und Beheizung des Wohnraumes
  •  Hilfe beim Einkaufen
  •  Haustierversorgung
  •  Zimmerpflanzenpflege

Individuelle Betreuung nach Wunsch

  • Begleitung zum Arzt, Begleitung bei Amtswegen, zum Friseur, bei Veranstaltungen oder anderen Unternehmungen
  • Konversation und Unterstützung bei Freizeitgestaltung, Gestaltung des Tagesablaufs, Vorlesen, Gesellschafts- oder Kartenspiele, Korrespondenz und Tagespostbearbeitung, Spaziergänge und Ausflüge etc.
  • Urlaubsbegleitung

Neuregelung im Gesundheits- und Krankenpflege- sowie Ärztegesetz

Mit 10. April 2008 ist eine Neuregelung in diesen Gesetzen in Kraft getreten, die eine Erweiterung der Kompetenzen im pflegerischen und medizinischen Bereich für die Betreuung und Pflege zu Hause ermöglicht. Laut dieser darf der Arzt bestimmte pflegerische und medizinische Tätigkeiten der diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen an die PersonenbetreuerInnen übertragen. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten, wie Verabreichung von Arzneimitteln, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels und des Teststreifens etc.